Hinweisgeberschutzgesetz

 

Hinweisgeberschutzgesetz

Meldestelle im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

im AWO Kreisverband Leipzig-Stadt e.V. und seinen Gesellschaften ist es uns ein Anliegen, von etwaigen Gesetzesverstößen zu erfahren und diesen nachzugehen. Vor dem Hintergrund unseres Leitbildes und unserer ethischen Werte wollen wir so kontinuierlich unsere Arbeitsweisen verbessern. Sollten Sie Kenntnis über Gesetzesverstöße haben, die Sie nicht direkt gegenüber den Ihnen bekannten Ansprechpartner*innen im Verband kommunizieren möchten, bieten wir Ihnen hiermit an, den Vorgang über den unten stehenden Kontakt nach den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) zu melden.

Der Link führt Sie zur E-Mail-Adresse einer Ombudsperson und Meldestelle im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes. Diese nimmt die Meldungen für den AWO Kreisverband Leipzig-Stadt e.V. und seine Tochtergesellschaften AWO Leipzig-Stadt gemeinnützige Betriebs GmbH und AWO Sozialzentrum gGmbH (als sogenannte interne Meldestelle gem. § 12 HinSchG) auf.

Unser Ziel ist es, dass jede Person die Möglichkeit hat, etwaige Gesetzesverstöße zur Sprache zu bringen, ohne dabei Gefahr laufen zu müssen, sich selbst arbeitsrechtlichen oder ähnlichen Risiken auszusetzen (sogenanntes Whistleblowing). Dabei handelt es sich insbesondere um Straftaten – beispielsweise Nötigung, Erpressung, Betrug, Veruntreuung, Unterschlagung, Bestechung – sowie um inakzeptables straf- oder bußgeldbewährtes Verhalten im Zusammenhang mit der Pflege, zum Beispiel unzulässige Belohnungen von Seiten unserer Bewohnerinnen und Bewohner, unserer Pflegeempfängerinnen und  -empfänger bzw. deren Angehörigen, sexuell übergriffiges Verhalten oder die intransparente Vergabe von Aufträgen.

Bitte melden Sie möglichst keine Pflegefehler, keine Verstöße gegen die Grundsätze des Qualitätsmanagements und keine arbeitsrechtlich relevanten Sachverhalte (Mobbing o.ä.). Dafür gibt es in unserem Unternehmen andere Kommunikationskanäle. Wenn Sie sich wegen der Zuständigkeit unsicher sein sollten, können Sie dennoch eine Meldung abgeben. Sollte diese letztlich in einen anderen Bereich fallen, werden Sie darauf hingewiesen. Uns ist es wichtiger, dass uns Hinweise erreichen, als dass dafür der richtige Kanal gewählt wurde.

Mit Ihrer Meldung, die für Sie weder positive noch negative Folgen hat, tragen Sie dazu bei, unsere Arbeitsweisen zu verbessern und Transparenz zu schaffen.

Ihren Hinweis zu einem relevanten Sachverhalt können Sie abgeben, indem Sie an nachstehende Email-Adresse schreiben, oder telefonisch Kontakt aufnehmen:

hinweis@awo-leipzig-stadt.de

Tel. 0341-30848272

Die Ombudsperson wird die Meldung im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes verarbeiten, den Hinweisen nachgehen und versuchen, den Sachverhalt zu klären. Zudem wird sie Maßnahmen einleiten, die eine zukünftige Wiederholung verhindern. Unter Umständen wird die Ombudsperson den Sachverhalt und die zu ergreifenden Maßnahmenvorschläge an die Geschäftsführung weiterleiten. Wenn Rückfragen bestehen, wird die Ombudsperson diese über die übermittelten Kontaktdaten an Sie weitergeben. Sie erhalten dann eine E-Mail, auf die Sie antworten können, um Ihre ergänzenden Erklärungen abzugeben.

Ihre Identität wird während des gesamten Verfahrens wie auch nach dessen Abschluss zu keiner Zeit preisgegeben, es gilt das Gebot der Vertraulichkeit gem. § 8 des Hinweisgeberschutzgesetzes. Die Ombudsperson wurde auf die gesetzlich bestehende Vertraulichkeit verpflichtet. Sämtliche Daten werden gelöscht, sobald die Bearbeitung des von Ihnen gemeldeten Vorgangs beendet wurde. Sie sind vor Repressalien aufgrund Ihrer Meldung gesetzlich geschützt.

Sollten Sie Verstöße nicht an unsere interne Meldestelle preisgeben wollen, können Sie sich auch an die staatlich eingerichtete externe Meldestelle wenden.

Folgen Sie hierzu dem nachstehenden Link: BfJ – Hinweisgeberstelle (bundesjustizamt.de)

Wir danken Ihnen für Ihre Mitarbeit und Ihr persönliches Engagement!

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